AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Alle Aufträge werden von uns zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennen die Besteller diese Lieferbedingungen. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Bedingungen unserer Abnehmer und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, von dieser Bestellung innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten.

  1. Liefertermin- und Liefermenge

Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalles von Lieferungen aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.

Sie sind wegen Lieferverzuges erst dann berechtigt zurückzutreten, wenn trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch sechswöchigen Nachfrist die Lieferung nicht erfolgt. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen.

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

  1. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk Münchendorf und sind freibleibend. Preiserhöhungen, insbesondere wegen Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten und Frachtsätzen, dürfen von uns vorgenommen werden.

Mindestfakturenbetrag:

Der Verwaltungsaufwand bei Lieferungen auf offene Rechnung (Lieferschein, Faktura und Buchung) ist hoch, sodass wir Sie bitten müssen, Folgendes anzuerkennen: Der geringste Wert einer Bestellung, welche fakturiert werden soll, muss mindestens EUR 150,- excl. MWSt betragen. Bestellungen unter EUR 150,- netto excl. MWSt bitten wir Sie, von einem unserer Auslieferungslager abzuholen und bar bei Übernahme zu bezahlen.

  1. Emballagen

Alle Emballagen und Verpackungsmaterialien sind, wenn nicht anders angegeben, im Preis eingerechnet.

  1. Versand

Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an den Käufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers; Mehrkosten für Express- bzw. Bahnexpressbeförderung gehen immer zu Lasten des Käufers. Für allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen. Versand- und Erfüllungsort ist unser Werk in Wien oder das von uns ausdrücklich beauftragte Auslieferungslager. Wir übernehmen keine Gewähr für Transportschwierigkeiten aller Art. Wir sind berechtigt, die für uns jeweils frachtgünstigste Transportmöglichkeit zu wählen.

  1. Berechnung

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig. Für die Berechnung ist stets das von uns ermittelte zur Beförderung übergebene Gewicht bzw. die Stückanzahl maßgebend.

  1. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Fakturenerhalt gewähren wir 2% Skonto vom reinen Warenwert. Unsere Fakturen sind sonst innerhalb 30 Tagen nach Fakturendatum netto Kassa zur Zahlung fällig.

Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet und sind sofort in bar zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% über der jeweiligen Bankrate der Osterreichischen Nationalbank in Anrechnung zu bringen.Bei einer erheblichen Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers sind wir berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vor.

Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermengen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei der Verarbeitung oder Vermengung wirksam und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Erzeugnis.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nicht gestattet. Von einer Pfändung oder sonstiger Beeinträchtigung unserer Rechte ist uns unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes Mitteilung zu machen.

  1. Gewährleistung

Der Abnehmer ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nur verpflichtet, die Ware, soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rückzuvergüten oder Ersatz zu liefern. Der Ersatz eines weitgehenden Schadens ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Bei Verkauf nach Mustern sind geringfügige Schwankungen in Qualität und Farbton statthaft.

  1. Beratung

Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben nach bestem Wissen. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten. Verfahrensbeschreibungen und -berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum und deren Benutzung ist nur dem Käufer zur eigenen vertragsgegenständlichen Nutzung gestattet.

Auf die zeitlich begrenzte Lagerfähigkeit vieler Lacke, Farben, Klebstoffe, Kunstharze usw., sowie sorgfältige, kühle Lagerung, wird hingewiesen. Wir bitten auch die Tatsache zu beachten, dass die überwiegende Anzahl der Farben, Lacke, Klebstoffe und Polyester-Harze feuergefährlich sind. Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf den Etiketten und fordern Sie technische Datenblätter sowie Sicherheitsdatenblätter an.

  1. Warenkennzeichnung

Eine Veränderung unserer Waren oder nicht von uns vorgenommene Änderungen der Ursprungszeichen vom Käufer oder eines Dritten ist unzulässig.

  1. Rahmenbestellungen

Bei Abschlüssen, die sich über einen längeren Zeitraum als vier Wochen erstrecken (Sukzessivlieferungsverträge), bildet jede Lieferung ein gesondertes Geschäft. Für die Berechnungen sind bei jeweiliger Abrufbestätigung die mitgeteilten Preise maßgebend. Sollten unsere Preise zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung im Rahmen der durch die gesetzlichen Bestimmungen gezogenen Grenze, sowie den Bestimmungen gemäß Punkt 2 ermäßigt oder erhöht werden, so gelten die neuen Preise. Wir sind berechtigt, diejenige Menge mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer im Laufe oder am Ende der Vertragsdauer im Rückstand ist, ohne Gewährung einer Nachfrist zu streichen oder auf Abnahme zu bestehen. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzverpflichtungen bleibt vorbehalten.

  1. Entsorgung von Verpackungsmaterial

Die von uns gelieferten Verpackungsmaterialien sind beim Sammel- und Verwertungssystem ARA (Lizenz Nummer 762) entpflichtet.

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ausschließlich Wien vereinbart. Es steht uns jedoch frei, den Käufer an seinem Sitz (Wohnsitz) zu klagen.